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   OLG Frankfurt, 21.04.2020 - 8 U 33/19   

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https://dejure.org/2020,75111
OLG Frankfurt, 21.04.2020 - 8 U 33/19 (https://dejure.org/2020,75111)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.04.2020 - 8 U 33/19 (https://dejure.org/2020,75111)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. April 2020 - 8 U 33/19 (https://dejure.org/2020,75111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Keine Schadenersatzansprüche, wenn nicht feststellbar ist, dass das Fahrzeug bei behauptetem Unfallereignis beschädigt wurde

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall mit nicht feststellbaren Beschädigungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 22 U 190/18

    Zu den Anforderungen an die Darlegung der fachgerechten Beseitigung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2020 - 8 U 33/19
    Wie der Senat im Termin am 03.03.2020 mit den Parteivertretern unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des hiesigen Oberlandesgerichts (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12.12.2019 - 22 U 190/18 , zitiert nach juris) erörtert hat, unterliegt eine Klage grundsätzlich der Abweisung, wenn sich bei einem nachgewiesenen Schadensereignis auf der Ebene der haftungsausfüllenden Kausalität im Hinblick auf einen unstreitig vorliegenden Vorschaden nicht beweisen lässt, welcher konkrete Schaden entstanden ist.

    Grundsätzlich kann der Geschädigte im Fall von Vorschäden die mit dem späteren Schadenereignis kompatiblen Schäden nur dann ersetzt verlangen, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gemäß § 287 ZPO auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind, also Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs noch vorhanden waren (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12.12.2019, aaO, Rdnr. 9 m.w.N.; KG, Urteil vom 27.08.2015 - 22 U 152/14, DAR 2016, 461).

    Nur soweit der geltend gemachte Schaden tatsächlich und rechnerisch eindeutig von den Vorschäden abgrenzbar ist, besteht jedenfalls in dieser Höhe ein Ersatzanspruch des Geschädigten (OLG München, Urteil vom 27.01.2006 - 10 U 4904/05, NVZ 2006, 261; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2015 - 1 U 164/14, RuS 2016, 96; OLG Frankfurt, Urteil vom 12.12.2019, aaO, Rdnr. 10).

    Der Geschädigte muss zumindest die wesentlichen Parameter einer Reparatur vortragen; näheres mag dann in der Beweisaufnahme geklärt werden (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12.12.2019, aaO).

  • BGH, 15.10.2019 - VI ZR 377/18

    Behauptung der fehlenden Kenntnis eines Geschädigten eines Verkehrsunfalles von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2020 - 8 U 33/19
    Eine völlig abstrakte Berechnung des Schadens, auch nur in Form der Schätzung eines "Mindestschadens" lässt § 287 ZPO grundsätzlich nicht zu; eine weitere tatsächliche Aufklärung käme allenfalls dann in Betracht, wenn der Geschädigte über den Vorschaden und dessen Reparatur kein zuverlässiges Wissen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2019, - VI ZR 377/18, zitiert nach juris, Rdnr. 8 f.).
  • KG, 27.08.2015 - 22 U 152/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2020 - 8 U 33/19
    Grundsätzlich kann der Geschädigte im Fall von Vorschäden die mit dem späteren Schadenereignis kompatiblen Schäden nur dann ersetzt verlangen, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gemäß § 287 ZPO auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind, also Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs noch vorhanden waren (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12.12.2019, aaO, Rdnr. 9 m.w.N.; KG, Urteil vom 27.08.2015 - 22 U 152/14, DAR 2016, 461).
  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2020 - 8 U 33/19
    Nur soweit der geltend gemachte Schaden tatsächlich und rechnerisch eindeutig von den Vorschäden abgrenzbar ist, besteht jedenfalls in dieser Höhe ein Ersatzanspruch des Geschädigten (OLG München, Urteil vom 27.01.2006 - 10 U 4904/05, NVZ 2006, 261; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2015 - 1 U 164/14, RuS 2016, 96; OLG Frankfurt, Urteil vom 12.12.2019, aaO, Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 1 U 164/14

    Anforderungen an die Feststellung des Schadens im Verkehrsunfallprozess

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2020 - 8 U 33/19
    Nur soweit der geltend gemachte Schaden tatsächlich und rechnerisch eindeutig von den Vorschäden abgrenzbar ist, besteht jedenfalls in dieser Höhe ein Ersatzanspruch des Geschädigten (OLG München, Urteil vom 27.01.2006 - 10 U 4904/05, NVZ 2006, 261; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2015 - 1 U 164/14, RuS 2016, 96; OLG Frankfurt, Urteil vom 12.12.2019, aaO, Rdnr. 10).
  • OLG Frankfurt, 06.06.2012 - 15 U 178/09

    Schadenersatz und Schmerzensgeld für Bauarbeiter, der durch Unfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2020 - 8 U 33/19
    Zwar können solche "als Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst" zu wertenden Bestätigungserklärungen im Prozess eine Umkehr der Beweislast bewirken und ein Indiz darstellen, das der Richter - mit der gleichzeitigen Möglichkeit einer Entkräftung - bei seiner Beweiswürdigung verwerten (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 06.06.2012 - Az.: 15 U 178/09 , zitiert nach juris, m.w.N.) kann.
  • OLG Frankfurt, 11.03.1998 - 21 U 127/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2020 - 8 U 33/19
    Denn in einem solchen Fall ist eine begründbare rechnerische Differenzierung zwischen dem Vorschaden und dem ereignisbedingten Schaden auf der Basis der vorliegenden Fakten nicht möglich, so dass auch für eine nur grobe Schadensschätzung nach § 287 ZPO jegliche Grundlage fehlt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 11.03.1998 - 21 U 127/96, zitiert nach juris).
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